
Was sind Gefahrgut begrenzte Mengen (LQ)?
Begrenzte Mengen, auch bekannt als LQ (Limited Quantities), sind gefährliche Güter, die in kleinen Mengen und unter bestimmten Bedingungen transportiert werden dürfen – mit vereinfachten Vorschriften im Vergleich zu regulärem Gefahrgut.
Diese Regelung basiert auf dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), genauer gesagt Kapitel 3.4 ADR. Auch im Schienenverkehr (RID), Seeverkehr (IMDG) oder Lufttransport (IATA) gibt es vergleichbare Regelungen für Gefahrgut.
Typische Beispiele für LQ sind:
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Farben oder Lacke in Kleinverpackungen
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Haushaltsreiniger mit entzündlichen Inhaltsstoffen
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Aerosol-Dosen
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Batterien in bestimmten Mengen oder Verpackungen
Wichtig zu wissen:
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Es gelten Mengenbegrenzungen je Einzelverpackung (z. B. max. 1 L oder 5 kg, je nach Stoff).
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Die Außenverpackung muss mit dem LQ-Symbol (schwarz-weißer Rautenkleber) gekennzeichnet sein.
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Auch bei LQ-Sendungen sind sichere Verpackung, Kennzeichnung und Verladung zwingend erforderlich.
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Werden mehrere LQ-Sendungen gemeinsam transportiert, kann unter Umständen wieder eine vollständige Gefahrgutkennzeichnung nötig sein.
💡 Tipp: Auch wenn LQ als "vereinfachter" Gefahrgutversand gilt, kann es bei der Kombination unterschiedlicher Stoffe oder bei größeren Stückzahlen schnell komplex werden. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Gefahrgutbeauftragten beraten – oder sprechen Sie uns direkt an, wir helfen Ihnen gern weiter!
✅ Checkliste: Wann gilt Gefahrgut als „Begrenzte Menge (LQ)“?
🔲 Stoff ist als LQ zugelassen:
Im ADR muss für die jeweilige UN-Nummer eine LQ-Menge angegeben sein (z. B. „LQ max. 1 L“).
🔲 Einzelverpackung liegt innerhalb der LQ-Grenze:
Zum Beispiel max. 1 Liter Flüssigkeit in einer Flasche oder max. 5 kg Feststoff pro Innenverpackung – je nach Stoff unterschiedlich.
🔲 Außenverpackung ist stabil & korrekt gekennzeichnet:
Das schwarz-weiße LQ-Kennzeichen (Raute) ist gut sichtbar angebracht.
🔲 Gesamtgewicht der Verpackung nicht überschritten:
Max. 30 kg brutto pro Versandstück.
🔲 Keine gefährlichen Wechselwirkungen bei Mischladung:
Unterschiedliche LQ-Stoffe dürfen sich im Schadenfall nicht gegenseitig verstärken (z. B. keine Reaktion bei Austritt).
🔲 Verpackung ist vollständig intakt & sicher verschlossen
🔲 Beförderung erfolgt gemäß ADR Kapitel 3.4
→ Also z. B. ohne Gefahrgutdokument, aber ggf. mit zusätzlicher Unterweisung des Fahrers.
💡 Hinweis: Sobald nur eine Bedingung nicht erfüllt ist, zählt die Sendung nicht mehr als LQ – und unterliegt den vollumfänglichen Gefahrgutvorschriften.
Zuletzt aktualisiert am 13.04.2025 von Charlotte Wieland.