Was ist Gefahrgut?
Von Gefahrgut spricht man in der Logistik bei Materialien oder Substanzen, die bei Transport, Lagerung oder Handhabung gefährlich sein können. Dazu zählen unter anderem Chemikalien, entzündliche, explosive Stoffe sowie radioaktive oder ätzende Materialien. Diese erfordern besondere Vorsichtsmaßnahmen und Kenntnisse und sind immer kennzeichnungspflichtig. Sie werden in neun Klassen eingestuft und unterliegen strengen Vorschriften.
Was versteht man unter ADR?
ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" oder auf Deutsch "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße". Dieses Übereinkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Güter auf Straßen in Europa und darüber hinaus. Derzeit gibt es 54 ADR-Staaten weltweit. Es enthält Vorschriften und Standards für:
● Verpackung: Sicherstellung, dass gefährliche Güter in geeigneten und sicheren Behältern transportiert werden.
● Kennzeichnung: Richtlinien zur korrekten Kennzeichnung und Etikettierung von Gefahrgut, um die Identifizierung und Handhabung zu erleichtern.
● Dokumentation: Erforderliche Transportdokumente und Informationen, die den Beförderer und Empfänger über die Art der Gefahr informieren.
● Fahrzeuge: Anforderungen an die Ausrüstung und Bauweise der Transportfahrzeuge.
● Schulung: Schulung und Zertifizierung der Fahrer und anderer beteiligter Personen, um sicherzustellen, dass sie über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um gefährliche Güter sicher zu transportieren.
● Sicherheitsmaßnahmen: Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Schutz von Mensch und Umwelt im Falle eines Unfalls.
Das ADR wird regelmäßig aktualisiert, um neue Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Gefahrgutbeförderung zu berücksichtigen und die Sicherheit kontinuierlich zu verbessern.
Was ist die GGVSEB?
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) vom 17. Juni 2009 löste am 25. Juni 2009 die „Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE“ und die „Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt – GGVBinSch“ ab. Der Vorläufer davon ist unter dem noch heute geläufigen Namen GGVS bekannt, der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen (Gefahrgutverordnung Straße – GGVS), deren letzte Verordnung in der GGVSE und dessen Nachfolger GGVSEB aufging.
Die Verordungen regeln in Deutschland den nationalen und internationalen Transport von Gefahrgut mit unterschiedlichen Verkehrsträgern. Änderungen in den internationalen Rechtsnormen ADR, RID und ADN erfordern immer auch eine Anpassung der nationalen GGVSEB.
Nur mit einem nicht vertretbar hohen Aufwand wäre es sonst möglich, diejenigen, die sich an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligen, für jede mögliche Situation mit den entsprechenden Sicherheitspflichten zu belegen. Daher verpflichtet die Verordnung alle Beteiligten allgemein, Vorkehrungen zur Schadensverhütung zu treffen. Die Vorkehrungen sollen auf Art und mögliche Auswirkungen vorhersehbarer Gefahren abgestimmt sein.
Beispielsweise muss ein Fahrzeugführer bei der Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit davon ausgehen, dass bei einer dadurch verursachten Kollision mit einem anderen Fahrzeug gefährliche Ladung unkontrolliert austreten kann und beträchtliche Umweltschäden die Folge sind. Hier würde es sich also um eine vorhersehbare Gefahr handeln.