
Was ist die GGVSEB?
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) vom 17. Juni 2009 löste am 25. Juni 2009 die „Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE“ und die „Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt – GGVBinSch“ ab. Der Vorläufer davon ist unter dem noch heute geläufigen Namen GGVS bekannt, der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen (Gefahrgutverordnung Straße – GGVS), deren letzte Verordnung in der GGVSE und dessen Nachfolger GGVSEB aufging.
Die Verordungen regeln in Deutschland den nationalen und internationalen Transport von Gefahrgut mit unterschiedlichen Verkehrsträgern. Änderungen in den internationalen Rechtsnormen ADR, RID und ADN erfordern immer auch eine Anpassung der nationalen GGVSEB.
Nur mit einem nicht vertretbar hohen Aufwand wäre es sonst möglich, diejenigen, die sich an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligen, für jede mögliche Situation mit den entsprechenden Sicherheitspflichten zu belegen. Daher verpflichtet die Verordnung alle Beteiligten allgemein, Vorkehrungen zur Schadensverhütung zu treffen. Die Vorkehrungen sollen auf Art und mögliche Auswirkungen vorhersehbarer Gefahren abgestimmt sein.
Beispielsweise muss ein Fahrzeugführer bei der Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit davon ausgehen, dass bei einer dadurch verursachten Kollision mit einem anderen Fahrzeug gefährliche Ladung unkontrolliert austreten kann und beträchtliche Umweltschäden die Folge sind. Hier würde es sich also um eine vorhersehbare Gefahr handeln.
Zuletzt aktualisiert am 10.04.2025 von Sebastian Fankhänel.