
Gibt es eine Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete ab 2025? Postgesetz
Ja, seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete, basierend auf der Novelle des Postgesetzes vom Juli 2024. Ziel dieser Regelung ist es, den Arbeitsschutz für Zusteller zu verbessern und ihre Gesundheit zu schützen.
Folgende Gewichtsklassen müssen gekennzeichnet werden:
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Über 10 kg bis 20 kg: Pakete in diesem Gewichtsbereich müssen mit einem gut sichtbaren Hinweis auf ihr erhöhtes Gewicht versehen sein.
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Über 20 kg: Für diese Pakete ist eine deutlich unterscheidbare Kennzeichnung erforderlich, die auf das hohe Gewicht hinweist.
Diese Kennzeichnungspflicht ist im § 73 Absatz 1 des überarbeiteten Postgesetzes festgelegt und gilt für alle nationalen Pakete, unabhängig davon, ob sie von Privatpersonen oder Unternehmen versendet werden.
Tipp:
Achten Sie darauf, das Gewicht Ihrer Pakete korrekt anzugeben. Viele Versanddienstleister haben ihre Systeme bereits angepasst, sodass die erforderlichen Kennzeichnungen automatisch auf den Versandetiketten erscheinen, sofern das Gewicht korrekt übermittelt wurde. Bei manueller Frankierung sollten Sie die entsprechenden Hinweise selbst anbringen, um Verzögerungen oder Rücksendungen zu vermeiden.
Zuletzt aktualisiert am 10.04.2025 von Sebastian Fankhänel.